Dreijahrespläne zur Korruptionsvorbeugung und für Transparenz

Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und für Transparenz (2023-2025) (in italienischer Sprache) - Aktualisierung 2024 (in italienischer Sprache)

Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und für Transparenz (2020-2022) (in italienischer Sprache)

Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Programm für Transparenz und Integrität (2017-2019) - mit Beilagen
(in italienischer Sprache)
Beilage - Straftatenverzeichnis

Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Programm für Transparenz und Integrität (2014-2016) 
(in italienischer Sprache)

Jährliche Berichte

Jährlicher Bericht der Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und für die Transparenz (2023)

Jährlicher Bericht der Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption (2022)

Jährlicher Bericht für den Verwaltungsrat (2021)
​Jährlicher Bericht (2021) (xls)

Jährlicher Bericht für den Verwaltungsrat (2020)
Jährlicher Bericht (2020) (xls)

Jährlicher Bericht für den Verwaltungsrat (2019)
Jährlicher Bericht (2019) (xls)

Jährlicher Bericht für den Verwaltungsrat (2018)
Jährlicher Bericht (2018) (xls)

Jährlicher Bericht für den Verwaltungsrat (2017)
Jährlicher Bericht (2017) (xls)

Jährlicher Bericht für den Verwaltungsrat (2016)
Jährlicher Bericht (2016) (xls)

Jährlicher Bericht für den Verwaltungsrat (2015)
Jährlicher Bericht (2015) (xls)

Jährlicher Bericht für den Verwaltungsrat (2014)
Jährlicher Bericht (2014) (xls)

Ernennung Verantwortlicher

Verantwortliche für Korruptionsvorbeugung und Transparenz
Dr. Katia De Carli - Leiterin Rechtsabteilung, Ernennung am 28. Jänner 2022 mit Beschluss Nr. 4 in der 501. Sitzung des Verwaltungsrates der eco center AG.

Ernennung

Meldung unerlaubter Handlungen

Gemäß Gesetz vom 30. November 2017 Nr. 179 mit „Bestimmungen zum Schutz der Verfasser von Berichten über Straftaten oder Unregelmäßigkeiten, von denen sie im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Beschäftigungsverhältnisses Kenntnis erlangt haben“; des Gesetzesdekrets. 10. März 2023 n. a. 24 der „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und mit Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften melden“ ; der DSGVO – Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zum freien Datenverkehr. - Gesetzesverordnung. 30. Juni 2003, Nr. 196 – Kodex zum Schutz personenbezogener Daten. Gesetzesverordnung. 101 vom 10. August 2018 n. 101 mit „Bestimmungen zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679“; sowie die mit Beschluss Nr. Gemäß Art. 311 vom 12. Juli 2023 regelt eco center die Methoden zur Meldung von Straftaten im Sinne des Whistleblowing-Verfahrens – Meldung von Straftaten, genehmigt in Sitzung Nr. 530 des Verwaltungsrates vom 30.01.2024.
 
INTERNE MELDEKANÄLE

  • über die telematische Plattform unter folgendem Link: https://ecocenter.whistleblowing.it/
  • durch Zusendung an die Adresse für elektronische Post Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. In diesem Fall stellt der Verantwortliche für Korruptionsvorbeugung die Geheimhaltung der Identität des Meldenden sicher, ausgenommen die Fälle, in denen diese von Gesetzes wegen nicht entgegengehalten werden kann (z.B. straf-, steuer- oder verwaltungsrechtliche Ermittlungen);
  • mittels des Postdienstes oder mittels interner Post, die an den Verantwortlichen für Korruptionsvorbeugung gerichtet ist. Um die Geheimhaltung zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Meldung in einen Briefumschlag gegeben wird, der zu verschließen ist und außen die Aufschrift „persönlich/vertraulich“ tragen muss;
  • mündlich mittels einer Erklärung, die gegenüber dem Verantwortlichen für Korruptionsvorbeugung abgegeben und von diesem zu Protokoll gegeben wird.

EXTERNER MELDEKANAL

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